Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Worum es geht

Die einzelnen Massnahmen

Die Neuausrichtung besteht auf drei Massnahmenpaketen:

Anlass und Ausgangslage

Seit nunmehr 10 Jahren ist die Denkmalpflege des Kantons Thurgau Gegenstand politischer Diskussionen. Gleich zwei Motionen des Grossen Rats machten 2013 den Auftakt. Die Motion «Hinweisinventar ohne Verbindlichkeit», mehr noch die Leistungsmotion «Einschränkung der Inventararbeit bei der Denkmalpflege» führten zu einer Ergänzung der Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz um den Paragraf § 43a. Dieser hat zum Inhalt, dass über Objekte, die im HWI als «bemerkenswert» aufgeführt sind – und damit über die grosse Mehrheit der im Sinne des Gesetzes als erhaltenswert zu erachtenden Objekte – durch die für den Schutz und die Pflege verantwortliche Gemeinde kein Entscheid über deren Schutz- oder Nicht-Schutzwürdigkeit mehr zu fällen ist.

Das Amt engte in der Folge der beiden Motionen seine Facharbeit bei der Aktualisierung der Grundlagen zuhanden der Nutzungsplanungen auf die Überprüfung von denjenigen Objekten ein, die von der Gemeinde überprüft werden wollten. Eine kritische Gesamtüberprüfung des Bestandes an erhaltenswerten Bauten durch die Fachstelle und darauf abgestützt die politisch zu legitimierende Auswahl der Objekte mit besonderen Eigenschaften durch die zuständige Gemeinde unterblieben. Wer aus kritischer Distanz die heute geltenden Schutzpläne wie auch die Ortsbilder gemäss Kantonalem Richtplan betrachtet, kommt nicht umhin festzustellen, dass die Grundlagen zu deren Festsetzungen nur teilweise den heutigen Anforderungen genügen und nicht ohne Grund von verschiedenen Seiten her Anlass zu Unstimmigkeiten geben.

Fünf Jahre später, 2018, stand die Denkmalpflege mit der Motion «Denkmalschutz und Baufachnormen» wiederum im Fokus des Grossen Rats, ein Jahr später mit der Motion «Denkmalschutz mit Augenmass und Koordination mit den raumplanerischen Zielen». Zielten die ersten Motionen auf die Grundlagen der Denkmalpflege, stand mit den jüngeren Motionen die Praxis des Amts grundlegend in der Kritik. 

Es war denn nur folgerichtig, dass das Departement für Bau und Umwelt angesichts dieser anhaltenden Kritik 2020 den Projektauftrag für eine Neuausrichtung des Amts für Denkmalpflege erteilte. Ergebnis des zwei Jahre dauernden Prozesses ist das «Konzept Neuausrichtung Denkmalpflege» [pdf], das der Regierungsrat Ende  März dem Grossen Rat mit einer Botschaft überwiesen hat und auf der Internetseite des Amt frei zugänglich ist. «Der wichtigste Punkt der Neuausrichtung lautet zusammengefasst: Weniger ist mehr», sagte Regierungsrat Dominik Diezi, Chef des Departementes für Bau und Umwelt, an der Medienkonferenz vom 30. März 2023 dazu.

Einbezug der Gemeinden, Parteien und Verbände

Die Gemeinden und Fachverbände wie auch der Thurgauer Heimatschutz waren über mehrere Veranstaltungen in die Neuausrichtung mit einbezogen. Zudem hatte der VTG, vertreten durch seinen Präsidenten Kurt Baumann, einen Sitz im Lenkungsausschuss des Projekts Neuausrichtung. Im Rahmen der Überarbeitung des Inventars werden Bevölkerung, Gemeinden, Verbände und Parteien zur Mitwirkung eingeladen. Im Rahmen der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen gelten ebenso die üblichen Mitwirkungsmöglichkeiten.