Beiträge an Restaurierungen
Haben Sie die Absicht, Ihr geschütztes Objekt zu restaurieren, so können Sie gemäss der nachfolgenden Wegleitung ein Gesuch um finanzielle Beiträge einreichen. Neben dem Kanton leisten auch die Gemeinden Beiträge an substanzerhaltende Massnahmen. Bitte nehmen Sie zur Besprechung des Vorhabens frühzeitig und vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalpflegerin bzw. dem zuständigen Denkmalpfleger Kontakt auf. Nachträglich eingereichte Beitragsgesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen.
Hilfen:
Karte mit den gebietszuständigen Denkmalpflegerinnen und Denkmalpflegern
Für weitere Informationen: beitraege.denkmalpflegeNULL@tg.ch