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FAQ

Allgemeine Fragen

Was passiert mit den Gebäuden, die vom HWI nicht ins IDEGO übernommen werden? Können Eigentümerinnen und Eigentümer da künftig machen, was sie wollen?

Kein Eigentümer, keine Eigentümerin im Kanton Thurgau kann mit seiner/ihrer Liegenschaft machen, was er/sie für gut befindet. Es gilt für alle Immobilienbesitzenden, die gültigen Bauvorschriften bzw. Zonenpläne der entsprechenden Gemeinden zu berücksichtigen.

Wieso wurden Objekte zusätzlich neu aufgenommen? Gemäss Information soll die Anzahl an Inventarobjekten reduziert werden?

Das Inventar sollte stets in Generationenschritten nachgeführt werden.

Wieso hält das IDEGO nur eine Schutzvermutung fest und prüft den Status nicht direkt?

Wie beim bisherigen HWI gilt der Status bis zur eingehenderen Prüfung. Das Resultat ist schliesslich eine rechtlich verbindliche Unterschutzstellung oder eine Inventarentlassung.

Wie lange geht es, wenn eine Schutzvermutung im IDEGO überprüft werden muss? Hindert die Überprüfung Eigentümer/innen unnötig an Renovationen, Hausverkäufen etc.?

Hier sind wir auf die Mitwirkung der Eigentümer/innen angewiesen: Es gilt ein Zeitpolster in die Planungen einzuberechnen. Wir garantieren einen schnellstmögliche Bearbeitung.

Welche Verantwortungen muss die Gemeinde in Zukunft wahrnehmen, wenn ja die Schutzpläne wegfallen und die Unterschutzstellung mittels Einzelverfügungen durchgeführt wird?

Die Betreuung der kommunal eingereihten Objekte (voraussichtlich Beizug Fachbeiräte).

e-Mitwirkung

Wie kann die Bevölkerung genau eine Rückmeldung abgeben? Wie funktioniert es?

Die Mitwirkung wird auf dieser Plattform des Kantons online durchgeführt.
Zunächst müssen Sie sich registrieren. Anschliessend können Sie einzelne Objekte ansteuern, Ihre Rückmeldung und Dokumente hochladen. Wenn Sie weitere Hinweise zu einem Objekt haben, die für uns und die Einschätzung Ihres Objektes wichtig sind, können Sie diese an gleicher Stelle übermitteln. Zusätzlich können in einem separaten Formular allgemeine Bemerkungen erfasst werden. Eine Anleitung führt Sie durch die Schritte.

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie in der Informationsbroschüre IDEGO E-Mitwirkung_A5_web_Einzelseiten.pdf [pdf, 3.2 MB].

Wieso findet die Mitwirkung schon ab Juni 2024 statt, wenn das Gesetz erst 2027 kommt?

Ihre Mitwirkung ist Teil der fachlichen Überarbeitung des HWI und muss fertiggestellt sein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.

Was, wenn kein neues Natur- und Heimatschutzgesetz NHG kommt?

Das HWI bleibt bestehen. Mit der Überarbeitung sind auch objektivierte Grundlagen geschaffen für die Bemessung der Beiträge an Baumassnahmen. Die Verordnung zum NHG setzt unterschiedlich hohe Beitragsansätze fest je nach Bedeutung (national, regional, lokal) fest. Eine objektivierte Grundlage im konkreten Bemessungsfall fehlte bis anhin.

Was passiert mit den Rückmeldungen zum IDEGO? Ändern sie etwas?

Sie fliessen in die weitere fachliche Arbeit mit ein. Änderungen werden vorgenommen, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

Was passiert, wenn jemand mit einer Aufnahme ins IDEGO oder mit einer Einstufung nicht einverstanden ist?

Wir werden die Rückmeldung sorgfältig prüfen und wo nötig zusätzliche Begehungen und Recherchen durchführen.

Wo liegt das IDEGO auf bzw. über welche Kanäle ist es zugänglich? Gibt es eine physische Version zur Einsichtnahme? Und wie kann ich mich informieren, wenn ich keinen Internetzugang bzw. keine Email-Adresse habe?

Online, physische Auflage auf der Gemeinde, via Hotline (058 345 30 60) oder bei der Gemeindeverwaltung.

Das Telefon ist folgendermassen besetzt:
Montag 8:00–12:00 Uhr, Dienstag 8:00–12:00 Uhr, Mittwoch 13:30–17:00 Uhr
Jederzeit steht Ihnen auch unser Briefkasten zur Verfügung: denkmalpflege@tg.ch.

Wann finden die Mitwirkungsverfahren statt? Wie wird vorgegangen?

Das Verfahren startet am 3. Juni 2024 in der Gemeinde Felben-Wellhausen. Anschliessend finden die Mitwirkungen bezirksweise statt:

Politische Gemeinden Bezirk Arbon 07. Oktober 2024 bis 31. Januar 2025
Politische Gemeinden Bezirk Kreuzlingen 06. Januar 2025 bis 04. April 2025
Politische Gemeinden Bezirk Weinfelden 06. Januar 2025 bis 04. April 2025
Politische Gemeinden Bezirk Münchwilen 02. Juni 2025 bis 03. Oktober 2025
Politische Gemeinden Bezirk Frauenfeld 02. Juni 2025 bis 03. Oktober 2025

Die Termine werden vorgängig im Amtsblatt veröffentlicht. Dies und Weiteres dazu auf dieser Informationsseite.

Die Mitwirkung dauert jeweils 90 Tage.

Kann ich mich nur zu Objekten in meiner Gemeinde äussern?

Nein. Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons sowie Eigentümerinnen und Eigentümer sind berechtigt, sich zu jedem Objekt im IDEGO vernehmen zu lassen.