Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Das rechtliche Paket der Neuausrichtung
Neu wird im IDEGO zwischen Objekten von nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung unterschieden. Diese Kategorisierung ermöglicht eine neue Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden: Der Kanton soll sich nur noch um Objekte von nationaler und kantonaler Bedeutung kümmern. Die Gemeinden sollen im Gegenzug alleine für Objekte von kommunaler Bedeutung zuständig sein und dazu auf ein eigenes Fachgremium zurückgreifen. Stimmt der Grosse Rat (voraussichtlich Ende 2026) der dafür nötigen Gesetzesrevision zu, braucht es künftig für eine Unterschutzstellung eine Verfügung der zuständigen Behörde statt eines pauschalen Schutzplaneintrags, womit Eigentümerschaften in aller Regel zur Unzeit konfrontiert sind und ihre legitimen Interessen nicht erst projektgebunden einbringen können. So handhaben es die Städte Frauenfeld und Kreuzlingen bereits seit Jahren.