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Kulturgüterschutz

Kulturelle Objekte sind Zeugen der Geschichte einer Gemeinschaft und ihrer Kultur. Der Kulturgüterschutz (KGS) hat sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. 

Der Schutz und die Bewahrung von Kulturgütern ist für jede Gemeinschaft von zentraler Bedeutung. Gehen sie verloren oder werden willentlich vernichtet, kann dies einer Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen.

Dieses Problem wurde bereits 1899 von den unterzeichnenden Parteien der «Internationalen Übereinkunft betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs» erkannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte am 14. Mai 1954 die bis heute gültige «Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten» (HAK).

Die Schweiz trat dieser Konvention 1962 bei. Unter dem Eindruck der bewaffneten Konflikte auf dem Balkan wurde 1999 das HAK durch ein zweites Protokoll ergänzt, welches im Jahr 2004 durch die Schweiz ratifiziert wurde.

Da Kulturgüter aber nicht nur durch Kriege bedroht sind, geht die Schweiz in ihrer eigenen Gesetzgebung zum Kulturgüterschutz (KGS) noch einen Schritt weiter, indem sie nicht nur den Schutz der Kulturgüter im bewaffneten Konflikt gewährleistet, sondern diese Verpflichtung auch auf allgemeine Katastrophen und Notlagen wie zum Beispiel Brände und Überschwemmungen ausgedehnt hat.

Die Kantone sind für den Vollzug der nationalen Gesetzgebung zum KGS zuständig. Heute löst der Kanton Thurgau diese wichtige Aufgabe mit modernen Mitteln und Strukturen auf professionelle Art und Weise. Das Amt für Denkmalpflege führt dazu eine Fachstelle, die sämtliche Belange des KGS im Thurgau koordiniert.


Zu den Rechtsgrundlagen (siehe «Links»).

Das Emblem des Kulturgüterschutzes ist ein völkerrechtlich geschütztes Zeichen. Es dient im Kriegsfall dazu, schutzwürdige KGS-Objekte eindeutig zu kennzeichnen.

Bild: Das Emblem des Kulturgüterschutzes ist ein völkerrechtlich geschütztes Zeichen. Es dient im Kriegsfall dazu, schutzwürdige KGS-Objekte eindeutig zu kennzeichnen.