Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO)
Das fachliche Paket der Neuausrichtung
Als erster Schritt wird das seit über 50 Jahren bestehende «Hinweisinventar Bauten» (HWI) mit Blick auf die Besonderheit des mutmasslichen Schutzobjekts hin triagiert und den schweizweit üblichen räumlichen Bedeutungskategorien «von nationaler», «von kantonaler» oder «von kommunale Bedeutung» zugeordnet. Das überarbeitete HWI wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 vom neuen «Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte» (IDEGO) abgelöst.
Das Hinweisinventar mit seinen aktuell ingesamt 32'449 Objekten hatte eine Vollerhebung des Gebäudebestands bis 1940 und eine teilweise Erhebung der Gebäude zwischen 1940 und 1960 zum Ziel, nicht aber die Auswahl der bedeutenden Zeitzeugen. Kein anderer Kanton kann sich bei der Definition seines baukulturellen Erbes auf eine derart breite Übersicht als Wissensschatz abstützen. Was mit der Überführung ins IDEGO geschieht, ist, die Auswahl der bedeutenden Objekte zu treffen, die sich gegenüber anderen gleichartigen Objekten aufgrund ihrer prägenden Wirkung für eine Siedlung oder Landschaft oder aufgrund ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung und Erhaltungszustands auszeichnen. Aufgrund dieser expliziteren Kriterien des IDEGO werden weniger Objekte unter Schutz gestellt werden müssen, ohne das Ziel der Nachvollziehbarkeit des baukulturellen Erbes ausser Acht zu lassen. In der Folge werden heute durch den Schutzplan eigentümerverbindlich unter Schutz stehende Objekte aus dem Schutz entlassen werden können.
Damit erfolgt ein Abschied von der flächendeckenden Einflussnahme der Denkmalpflege auf einen beträchtlichen Teil der historischen Bauten. Das Inventar als Abbild des heutigen Verständnisses der Zeugen unseres baukulturellen Erbes gewinnt an Kontur. Diese verantwortungsvolle Aufgabe der Triage und der Bedeutungszuteilung nimmt eine vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission aufgrund der Anträge der Fachstelle hin vor. Insgesamt kostet die umfangreiche Inventarüberarbeitung rund 1.4 Millionen Franken, die der Regierungsrat aus der denkmalpflegerischen Spezialfinanzierung (NHG-Fonds) freigegeben hat. Vor der Inkraftsetzung ist ein Mitwirkungsverfahren der jeweiligen Gemeinden und der von Schutzstatutsänderungen betroffenen Eigentümerschaften vorgesehen.
Die nächsten Schritte und Phasen
Der aktuelle Stand des «Inventars der erhaltenswerten und geschützten Objekte» (IDEGO) widerspiegelt eine rein fachliche Sicht. Mit einer öffentlichen Mitwirkung wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, zusätzliche Hinweise zu den Objekten und Ihre Einschätzung einzubringen. So können Sie Einfluss auf die weitere Entwicklung des IDEGO nehmen. Dies geschieht in drei Schritten:
- Die Bevölkerung, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, politische Parteien und Verbände bringen sich über eine eigens eingerichtete Online-Plattform des Kantons ein. Zeitgleich liegt das IDEGO bei den Gemeinden in Papierform auf, kann dort eingesehen und dann mit E-Mail oder Brief kommentiert werden.
- Die Eingaben werden beantwortet und bei der weiteren Ausarbeitung des IDEGO berücksichtigt.
- Das Amt für Denkmalpflege verfasst einen Bericht zum Mitwirkungsverfahren, der dem Regierungsrat für die Festsetzung des IDEGO vorgelegt wird.
Das IDEGO löst das bisherige «Hinweisinventar Bauten» erst ab, wenn das neue Natur- und Heimatschutzgesetz in Kraft tritt (voraussichtlich per 1.1.2027). Bis dahin bleiben die Gemeinden für alle denkmalpflegerischen Belange zuständig (Unterschutzstellungen, Baubewilligungen etc.) und gelten die Eintragungen der kommunalen Schutzpläne.
Wichtig: Ist ein Objekt im IDEGO enthalten, dann ist es noch nicht automatisch unter Schutz gestellt. Es gilt eine sogenannte Schutzvermutung. Eine Überprüfung dieses Status erfolgt auf Verlangen der Eigentümerschaft oder Behörden, sobald Renovationen, eingreifende bauliche Veränderungen oder ein Verkauf der Liegenschaft anstehen. Erst bei einer Bestätigung der Schutzvermutung wird der Schutz mittels einer Einzelunterschutzstellung verbindlich.
Ihre Meinung zählt: Mitwirkung ab 3. Juni 2024
Hier werden Sie erfahren, wann die Mitwirkung startet und wie sie funktioniert.