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Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO)

Das fachliche Paket der Neuausrichtung

Als erster Schritt wird das seit über 50 Jahren bestehende «Hinweisinventar Bauten» (HWI) mit Blick auf die Besonderheit des mutmasslichen Schutzobjekts hin triagiert und den schweizweit üblichen räumlichen Bedeutungskategorien «von nationaler», «von kantonaler» oder «von kommunale Bedeutung» zugeordnet. Das überarbeitete HWI wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 vom neuen «Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte» (IDEGO) abgelöst.

Das Hinweisinventar mit seinen aktuell ingesamt 32'449 Objekten hatte eine Vollerhebung des Gebäudebestands bis 1940 und eine teilweise Erhebung der Gebäude zwischen 1940 und 1960 zum Ziel, nicht aber die Auswahl der bedeutenden Zeitzeugen. Kein anderer Kanton kann sich bei der Definition seines baukulturellen Erbes auf eine derart breite Übersicht als Wissensschatz abstützen. Was mit der Überführung ins IDEGO geschieht, ist, die Auswahl der bedeutenden Objekte zu treffen, die sich gegenüber anderen gleichartigen Objekten aufgrund ihrer prägenden Wirkung für eine Siedlung oder Landschaft oder aufgrund ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung und Erhaltungszustands auszeichnen. Aufgrund dieser expliziteren Kriterien des IDEGO werden weniger Objekte unter Schutz gestellt werden müssen, ohne das Ziel der Nachvollziehbarkeit des baukulturellen Erbes ausser Acht zu lassen. In der Folge werden heute durch den Schutzplan eigentümerverbindlich unter Schutz stehende Objekte aus dem Schutz entlassen werden können.

Damit erfolgt ein Abschied von der flächendeckenden Einflussnahme der Denkmalpflege auf einen beträchtlichen Teil der historischen Bauten. Das Inventar als Abbild des heutigen Verständnisses der Zeugen unseres baukulturellen Erbes gewinnt an Kontur. Diese verantwortungsvolle Aufgabe der Triage und der Bedeutungszuteilung nimmt eine vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission aufgrund der Anträge der Fachstelle hin vor. Insgesamt kostet die umfangreiche Inventarüberarbeitung rund 1.4 Millionen Franken, die der Regierungsrat aus der denkmalpflegerischen Spezialfinanzierung (NHG-Fonds) freigegeben hat. Vor der Inkraftsetzung ist ein Mitwirkungsverfahren der jeweiligen Gemeinden und der von Schutzstatutsänderungen betroffenen Eigentümerschaften vorgesehen.

Die nächsten Schritte und Phasen

Das «Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte» (IDEGO) erfasst die als Baudenkmäler beurteilten Gebäude vorerst provisorisch. Das hat drei Gründe:

  1. Die Bevölkerung, Gemeinden, Parteien und Verbände erhalten die Möglichkeit, sich zum neuen Inventar zu äussern. Es findet eine Mitwirkung statt, damit Rückmeldungen zu den Einstufungen gegeben werden können.
  2. Der Regierungsrat wird abschliessend über das IDEGO befinden und dieses festsetzen.
  3. Mit der Einstufung nach nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung ist eine neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden verbunden. Um dies gesetzlich zu verankern, wird das Natur- und Heimatschutzgesetz überarbeitet. Es tritt voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.

Das IDEGO löst das bisherige Hinweisinventar Bauten erst ab, wenn das neue Natur- und Heimatschutzgesetz gilt. Bis dahin bleiben, unabhängig von der Einstufung der Objekte, die Gemeinden für denkmalpflegerische Belange (Unterschutzstellungen, Baubewilligungen etc.) zuständig.

Wichtig: Ist ein Objekt im IDEGO enthalten, dann ist es noch nicht automatisch unter Schutz gestellt. Es gilt eine sogenannte Schutzvermutung. Eine Überprüfung dieses Status erfolgt auf Verlangen der Eigentümerschaft oder Behörden, sobald Renovationen, eingreifende bauliche Veränderungen oder ein Verkauf der Liegenschaft anstehen. Erst bei Bestätigung der Schutzvermutung wird mittels einer Einzelunterschutzstellung der Schutz eigentümerverbindlich.

Ihre Meinung zählt

Hier werden Sie erfahren, wann die Mitwirkung startet und wie sie funktioniert.


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