Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Notfallplanungen

Der Bund und auch der Kanton Thurgau empfehlen den Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturgut von nationaler und regionaler Bedeutung nachdrücklich, eine Notfallplanung für ihre Kulturgüter zu erstellen.

Eine solche Notfallplanung hilft den Einsatzkräften im Notfall, ein effektives und effizientes Vorgehen zum Schutz der betroffenen Güter. Eine Notfallplanung enthält wichtige Informationen zu jeweiligen Kulturgut, eine Risikoanalyse sowie die relevanten Notfallkontakte. Des Weiteren werden in einer KGS Notfallplanung Evakuationspläne für mobile Kulturobjekte sowie Pläne mit den besonders schützenswerten immobilen Kulturgütern aufgeführt. 

Die Fachstelle Kulturgüterschutz bietet den Eigentümern und Eigentümerinnen bei der Erstellung einer solchen Notfallplanung eine fundierte Beratung sowie Unterstützung bei der Erstellung der benötigten Dokumente.


Zurück zur Startseite Kulturgüterschutz