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Denkmalpflege im Kanton


Die Unterschutzstellung von erhaltenswerten Objekten ist im Kanton Thurgau gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz  Aufgabe der Gemeinden. In der zugehörigen Verordnung ist die Umsetzung konkretisiert. Gerne beraten wir die Gemeinden bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags im Hinblick auf die Festlegung der Schutzobjekte und die Revision der Schutzzonen (Ortsplanung).


Das Amt für Denkmalpflege gehört zum Departement für Bau und Umwelt und arbeitet zusammen mit den anderen Ämtern an der Gestaltung des Thurgauer Lebens- und Siedlungsraumes. Ein Einblick in das reichhaltige Tätigkeitsspektrum der "DBU-Familie" vermittelt das filmische Portrait des Departements: