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Beitragsverfahren

  1. Zur Vorbereitung des Bauvorhabens zieht die Bauherrschaft den zuständigen Denkmalpfleger bei.
  2. Die Bauherrschaft richtet ein Gesuch um Entrichtung eines Beitrags gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz §§ 15 und 18 vor Baubeginn an die Gemeinde. Gesuchsformulare können beim Amt für Denkmalpflege bezogen werden.
  3. Die Gemeinde leitet das Gesuch mit einer kurzen Stellungnahme an das Amt für Denkmalpflege weiter. Insbesondere meldet sie, ob das Objekt unter Schutz steht.
  4. Das Amt für Denkmalpflege erhebt die anrechenbaren Kosten und legt die Einstufung der Bedeutung (lokal, regional, national) fest, aus der sich der Beitragssatz ergibt.

Siehe Leitfäden und Formulare.

Für weitere Informationen: beitraege.denkmalpflegeNULL@tg.ch